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Beitragsordnung
Grundlage für die Beitragsordnung ist die für den Verein gültige Satzung vom 03.12.2004, in der Fassung vom 01.10.2007. Diese Beitragsordnung ist beschlossen durch die Mitgliederversammlung vom 19.10.2009 und gilt ab 01.10.2009.
§1 Beiträge
(1) Entsprechend § 6 Abs. 1 der Satzung des Eastside Unternehmensverbund e. V. werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Für ordentliche Mitglieder, die natürliche oder juristische Personen sein können, beträgt der Beitrag pro Jahr 60 €. Solange der Verein mehrwertsteuerpflichtig ist, wird auf den Beitrag auch die Steuer erhoben. Fördermitglieder können höhere Beiträge entrichten.
(2) Für Vereine, die Mitglied im Verein Eastside Unternehmensverbund e. V. werden, gilt eine gegenseitige Beitragsfreistellung als vereinbart, wenn der Eastside Unternehmensverbund e. V. Mitglied im betreffenden Verein ist.
(3) entfällt
(4) Über eine Reduzierung oder Entbindung von der Beitragspflicht wird auf schriftlichen Antrag hin durch Beschluss des Vorstandes entschieden.
(5) Die Beitragspflicht beginnt bei der Neuaufnahme von Mitgliedern regelmäßig am Beginn des auf den Beitritt folgenden Kalendermonats. Der Jahresbeitrag ist dann anteilig zu entrichten.
§2 Aufnahmegebühr
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
§3 Mittelverwendung
(1) Die Mitgliedsbeiträge werden dem Satzungszweck entsprechend verwendet.
(2) Die ordnungsgemäße Verwendung entsprechend Satzungszweck wird durch einen oder mehrere durch die Mitgliederversammlung zu wählenden Buch- bzw. Kassenprüfer, der nicht dem Vorstand angehört kontrolliert.
§4 Zahlungsmodalitäten
Der Mitgliedsbeitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung auf das Vereinskonto einzuzahlen. Er kann als Jahresbeitrag und in Ausnahmefällen auch in Halbjahresraten gezahlt werden.
Berlin, 19.10.2009
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