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Das Bürgerentlastungsgesetz

Ab Januar 2010 können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll von der Steuer abgesetzt werden. Das hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Damit nimmt der Staat nun jährlich fast zehn Milliarden Euro weniger Steuern ein, die Bürger werden entsprechend entlastet.

Steuerlich als Sonderausgaben angerechnet werden künftig Zahlungen zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung - aber nur bis zu der Höhe, die den gesetzlichen Basisleistungen entspricht. Beiträge an die Privaten für eine besondere Versorgung wie etwa Chefarztbehandlung und Einbettzimmer gehören nicht dazu. Versicherungsbeiträge für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder werden ebenfalls von der Steuerbefreiung erfasst. Die Beiträge werden bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt, bei gesetzlich Versicherten in pauschalierter Form. Bislang waren die Beiträge zwar auch schon absetzbar, allerdings nur in wesentlich geringerem Umfang.

Die verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegekassenbeiträgen geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2008 zurück. Danach umfasst das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums auch Beiträge zu Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück bezeichnete die volle Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen als eines der größten Entlastungsprogramme in der Geschichte Deutschlands. Alleine in der kommenden Legislaturperiode würden die Bürger mit rund 40 Milliarden Euro entlastet, sagte der SPD-Politiker im Bundestag. Das Parlament verabschiedete den Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD und Union; Grüne und FDP votierten dagegen, die Linke enthielt sich.

Umsatzsteuer nicht mehr im Voraus

Angehängt an das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz sind auch befristete Änderungen der Unternehmensteuerreform. Kleinere und mittlere Betriebe müssen bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze ihre Umsatzsteuern nicht mehr vorauszahlen, sondern erst an das Finanzamt abführen, wenn ihre Kunden die Rechnung bezahlt haben. Dies soll die Liquidität der Firmen in der Rezession stärken. Die Maßnahmen sind auf 2009 und 2010 beschränkt.

Damit haben Union und SPD die größte Steuersenkung seit dem Start der Großen Koalition Ende 2005 endgültig auf den Weg gebracht. Eine Zustimmung auch des Bundesrates gilt als sicher, da die Firmenentlastungen auch Forderungen der Länder sind.

Mit Dr. Rolf Sukowski ist es uns gelungen, einen Steuerfachmann als Referenten zu binden, der als Akteur in einem Lohnsteuerhilfeverein und als Dozent und Ausbilder in Steuer- und Wirtschaftsthemen bestens beschlagen ist und die Dinge anschaulich darstellen kann.
Termin: Dienstag, 23.02.2010, 19.00 Uhr, Vereinsräume an der Marzahner Promenade